Forderungen durchzusetzen und AuĂenstĂ€nde zu reduzieren, ist insbesondere fĂŒr kleinere und mittlere Gewerbetreibende, Freiberufler oder Vermieter lebenswichtig. Wie dies effizient zu bewerkstelligen ist, verrĂ€t dieser Band. Wegen seines hohen Informationsgehaltes leistet er darĂŒber hinaus auch RechtsanwĂ€lten in der Praxis der Zwangsvollstreckung gute Dienste. Eine permanent schwindende Zahlungsmoral und ein kontinuierlicher Anstieg von Insolvenzen fĂŒhren zu erheblichen ForderungsausfĂ€llen. Das schwerfĂ€llige Zwangsvollstreckungsrecht und die chronische Ăberlastung der Gerichtsvollzieher tun ihr Ăbriges, um GlĂ€ubiger an zahlungsunwilligen Schuldnern verzweifeln zu lassen. Der Verfasser legt demgegenĂŒber dar, dass man notleidende Forderungen gleichwohl nicht gottergeben hinnehmen muss. Erfolgreiches Forderungsmanagement fĂ€ngt freilich weit vor der Zwangsvollstreckung an. Entsprechend breit ist das Handbuch angelegt: Von der Vertragsgestaltung ĂŒber das Mahnwesen und das gerichtliche Verfahren bis hin zur eidesstattlichen Offenbarungsversicherung werden annĂ€hernd sĂ€mtliche Aspekte der effektiven Realisierung von AuĂenstĂ€nden erlĂ€utert. Fragen der Gesamtvollstreckung und insbesondere des Verbraucherinsolvenzverfahrens werden allerdings lediglich in ihren BezĂŒgen zur Einzelvollstreckung behandelt. Dies alles wird in einer jedermann verstĂ€ndlichen Sprache geschildert. DarĂŒber hinaus erhĂ€lt der GlĂ€ubiger Anleitungen dafĂŒr, wie er systematisch gegen den sĂ€umigen Schuldner vorgehen kann. Dabei kann er auf die Vielzahl der Schriftsatzmuster zurĂŒckgreifen, die benutzerfreundlich in den Text integriert wurden. Inhaltliche SchwĂ€chen weist die Darstellung nicht auf. An sonstigen Kritikpunkten verbleibt kaum mehr als ein bisweilen verbesserungswĂŒrdiges Layout (Ăberschriften vor Seitenumbruch). Das insgesamt sehr empfehlenswerte Werk liegt mittlerweile bereits in der 16. Auflage vor, die die neueste Rechtslage etwa in Gestalt der Zivilprozessrechtsreform oder den aktuellen PfĂ€ndungsfreigrenzen berĂŒcksichtigt. --RechtsanwĂ€ltin Claudia von Selle Quelle:
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