In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden Kraftfahrzeuge und deren Ersatzteile überwiegend über selektive Händlernetze vertrieben. Die den Händlernetzen zugrundeliegenden Vertriebsvereinbarungen enthalten Wettbewerbsbeschränkungen, die von dem allgemeinen Kartellverbot des Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag erfaßt werden. Die Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1475/95 der EU-Kommission regelt die Voraussetzungen, unter denen diese Vereinbarungen von dem Kartellverbot freigestellt sind. Die Arbeit untersucht ausgewählte Rechtsprobleme dieser Verordnung, die am 1. Juli 1995 in Kraft trat und die bis dahin geltende Verordnung Nr. 123/85 ablöste. Quelle:
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