Werbung im Fernsehen ist ein alltägliches Phänomen. Sie dient Rundfunkveranstaltern zur Finanzierung ihrer Programme und Werbetreibenden zur Absatzförderung ihrer Produkte. Rundfunkrechtlich sind Werbung und redaktionelles Programm zu trennen. Dies dient dem Schutz meinungsbildender Programminhalte vor wirtschaftlicher Einflussnahme. Mit den neuen Werbeformen werden - im Gegensatz zur klassischen Spotwerbung - die verschiedenen Sendungsgattungen vermischt, um die Werbewirkung zu verbessern. Product Placement, Sponsoring, Teleshopping, Bartering und Merchandising als besondere Werbeformen werden in der Arbeit analysiert und auf ihre rundfunkrechtliche Zulässigkeit anhand deutschen und europäischen Rundfunk- und Medienrechts untersucht. Quelle:
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