Zu den umstrittensten Problemen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Bewältigung von Internet-Kriminalität gehört die Frage, inwieweit sich der Anbieter einer Homepage durch das Setzen oder Aufrechterhalten einer automatischen Verknüpfung («Link») strafbar machen kann, wenn dieser Link unmittelbar oder mittelbar auf einen strafbaren Inhalt verweist. Die hierbei aufgeworfenen Fragestellungen betreffen sowohl die Haftungsnormen in den neuen Multimediagesetzen TDG und MDStV als auch zahlreiche grundlegende Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Diese werden einer umfassenden Lösung zugeführt, wobei sämtliche Möglichkeiten der Verknüpfung durch einen Link Berücksichtigung finden. Quelle:
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