Der neuartige Kommentar bringt eine vollständige Zusammenfassung der Themen über die Selbstanzeige. Die Bestimmungen der §§ 371 und 378 AO stehen i, Achten Teil der Abgabenordnung unter Straf- und Bußgeldverfahren. Da das Institut der Selbstanzeige dem materiellen Straf- und Bußgeldrecht zuzuordnen ist, war zum besseren Verständnis der Materie auch auf Straf- (Bußgeld) Vorschriften und Verfahrensvorschriften einzugehen. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche Rechtsprechung, insbesondere zur Selbstanzeige...(aus dem Vorwort - 1977) Quelle:
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