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Der Vermögensschaden im Wirtschaftsstrafrecht: Unter Berücksichtigung des deliktspezifischen Täterkreises

Der Vermögensschaden im Wirtschaftsstrafrecht: Unter Berücksichtigung des deliktspezifischen Täterkreises
Autor: Wolfgang Thelesklav
Verlag: Verlag Dr. Kovac
Broschiert
Auflage:
Seiten: 262
ISBN-10: 3-8300-0761-2
ISBN-13: 978-3-8300-0761-6
ISBN: 3830007612
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Das vorliegende Werk stellt anhand von ausgewählten Delikten des österreichischen Wirtschaftsstrafrechts den strafrechtlichen Vermögens- und Schadensbegriff in rechtsvergleichender Sicht mit Deutschland dar. Es behandelt dessen dogmatische Struktur, praktische Relevanz und rechtspolitische Funktion. Der eigentlichen Schadensthematik wird eine Analyse des strafrechtlichen Vermögensbegriffes vorangestellt. Diese dient dazu, die möglichen Tatobjekte von Wirtschaftsstrafdelikten zu bestimmen. Der Autor erörtert die verschiedenen Varianten des strafrechtlichen Vermögensbegriffes (juristischer, wirtschaftlicher, juristisch-ökonomischer, personaler, funktionaler, dynamischer) und setzt sich dabei kritisch mit dem Meinungsstand in Österreich und Deutschland auseinander. Den zentralen Kern der Arbeit bildet die Detailanalyse der einzelnen Formen der Vermögensbeschädigung bei Betrug, Untreue, der betrügerischen Krida und der Vollstreckungsvereitelung. Jeweils ein eigenes Kapitel trägt dabei dem bei den "Sonderdelikten" bedeutsamen Umstand des deliktspezifischen Täterkreises Rechnung. Bei der Erläuterung der einzelnen Formen der Vermögensbeeinträchtigung wird auch mittels Beispielen aus der Judikatur demonstriert, wie sich ein Schaden tatsächlich feststellen lässt. Der Autor entwickelt daraus ein eigenständiges, zweigliedriges System zur objektiv-individuellen Schadensermittlung, welches ausgehend vom tatsächlichen wirtschaftlichen Wertverlust auch opferbezogene Faktoren berücksichtigt. Die entwickelten Ansätze finden Anwendung auf diverse Fallgruppen: Vermögensgefährdung, Spenden-, Subventions-, Anstellungsbetrug, geheime Preisabsprachen, Bestechungs- und Provisionsunwesen etc. Abschließend unterzieht der Autor die im Strafrecht vielfach undifferenziert angewandte "wirtschaftliche Betrachtungsweise" einer kritischen Würdigung.
Quelle:



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