Klappentext:
"Höchstrichterliche Urteile zeigen, dass Banken ihre Kunden oft übervorteilen. Das gilt sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Kontenabrechnung. Häufig führt diese Taktik zu einer Fatalen Schieflage der Unternehmen.
Künstlerinformation:
Rechtsanwalt Ernst-August Bachwar zunächst in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Anwaltskanzlei tätig, bis er 1984 die Kanzlei Rechtsanwälte Bach . Sievers . Zarth gründete. Rechtsanwalt Bach ist ausschließlich für Kreditnehmer/Unternehmer als Anwalt im Bank-, Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht tätig. Als Bankrechtsspezialist hat Rechtsanwalt Bach grundlegende Entscheidungen für Kreditnehmer erstritten, darunter im Jahre 1993 eine bis heute maßgebende Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Gunsten vermögensloser Ehefrauen und Kinder im Bürgschaftsrecht.Rechtsanwalt Dr. Volker Friedhoffpromovierte nach dem Universitätsstudium in Bielefeld mit einem Thema aus dem Bereich des Anwaltshaftungsrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im bankrechtlichen Bereich. Rechtsanwalt Dr. Friedhoff vertritt Mandanten gegen Banken außergerichtlich und gerichtlich insbesondere auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechtes, im Rahmen des Bürgschaftsrechtes und des Kreditrechtes.Rechtsanwalt Ulrich Qualmannist in der Kanzlei Bach . Sievers . Zarth als Spezialist im Bankrecht tätig. Er vertritt Mandanten gegen Banken außergerichtlich und gerichtlich insbesondere auf dem Gebiet des Kredit- und Kreditsicherungsrechtes. Ergänzt wird diese Tätigkeit durch das Zwangsvollstreckungs- und Versteigerungsrecht, wobei die Abwehr von Zwangsmaßnahmen im Vordergrund steht.
Quelle:
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